Mischna
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Quoting%20commentary zu Eruvin 8:5

הַמַּנִּיחַ בֵּיתוֹ וְהָלַךְ לִשְׁבּוֹת בְּעִיר אַחֶרֶת, אֶחָד נָכְרִי וְאֶחָד יִשְׂרָאֵל, הֲרֵי זֶה אוֹסֵר, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אֵינוֹ אוֹסֵר. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, נָכְרִי אוֹסֵר, יִשְׂרָאֵל אֵינוֹ אוֹסֵר, שֶׁאֵין דֶּרֶךְ יִשְׂרָאֵל לָבֹא בְשַׁבָּת. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, אֲפִלּוּ הִנִּיחַ בֵּיתוֹ וְהָלַךְ לִשְׁבּוֹת אֵצֶל בִּתּוֹ בְאוֹתָהּ הָעִיר, אֵינוֹ אוֹסֵר, שֶׁכְּבָר הִסִּיעַ מִלִּבּוֹ:

Wenn jemand sein Haus verlässt und den Schabbat in einer anderen Stadt verbringt, ob Nichtjude oder Jude, verbietet er, [denn eine Wohnung ohne Einwohner wird (noch) eine Wohnung genannt.] Dies sind die Worte von R. Meir. R. Yehudah sagt: Er verbietet nicht. R. Yossi sagt: Ein Nichtjude verbietet; ein Jude verbietet nicht. Denn es ist unwahrscheinlich, dass ein Jude am Schabbat zurückkehrt. [Auch er ist der Ansicht, dass es keine Wohnung genannt wird; dennoch verbietet ein Nichtjude, weil er am Schabbat zurückkehren könnte. Die Halacha stimmt mit R. Yossi überein.] R. Shimon sagt: Auch wenn er sein Haus verlassen und bei seiner Tochter in dieser Stadt gewohnt hat, verbietet er es nicht, denn er legt es (Rückkehr zum Schabbat) aus sein Verstand. [Insbesondere "seine Tochter" macht "Frieden", wenn er bei seinem Schwiegersohn bleibt. Aber man macht sein Haus nicht aus dem Sinn, wenn man bei seinem Sohn bleibt. Denn es besteht die Möglichkeit, dass er sich mit seiner Schwiegertochter streitet und geht. Die Halacha stimmt mit R. Shimon überein.]

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